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   VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022   

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VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022 (https://dejure.org/2005,6807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2005 - 8 A 05.40022 (https://dejure.org/2005,6807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2005 - 8 A 05.40022 (https://dejure.org/2005,6807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht: Rügerecht der planbetroffenen Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fernstraßenrechtl. Planfeststellung: Rüge einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 432
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Dies gilt selbst dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG vom 9.10.2003 - 9 VR 6/03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21.3.1996 NVwZ 1997, 169 und vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160).

    Weder aus Art. 28 Abs. 2 GG noch aus Art. 11 Abs. 2 BV folgt ein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O.; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207/209; vom 24.6.2004 - 4 C 11.03 -).

    Im Unterschied zu einem durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffenen privaten Grundstückseigentümer kann sich eine durch das Fachplanungsrecht berührte Gemeinde auch nicht auf die Schutzwirkung der Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG oder Art. 103, 158 BV berufen, weil sie nicht Grundrechtsträgerin, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - nur Teil der öffentlichen Gewalt ist (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/100 ff.; BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O. S. 1161 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Weder aus Art. 28 Abs. 2 GG noch aus Art. 11 Abs. 2 BV folgt ein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O.; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207/209; vom 24.6.2004 - 4 C 11.03 -).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).

    Weil es im Zeitpunkt der Linienbestimmung somit keine mit der Fachplanung kollidierende, hinreichend konkretisierte gemeindliche Planung gab, kommen insoweit der Prioritätsgrundsatz und der Vorrang der Bundesplanung (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 3 FStrG ) zum Zuge (vgl. BVerwG vom 5.11.2002 a.a.O. S. 208 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Dies gilt selbst dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG vom 9.10.2003 - 9 VR 6/03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21.3.1996 NVwZ 1997, 169 und vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160).

    Es handelt sich hierbei nur um dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienende Belange; die Klägerin ist nicht dazu berufen, solche Belange zu wahren (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/395; vom 9.2.2005 UPR 2005, 272/274).

    Sie kann den planfestgestellten Abschnitt vielmehr nur mit solchen Betroffenheiten aus der beabsichtigten Weiterführung angreifen, an denen die Gesamtplanung und auch schon der planfestgestellte Abschnitt scheitern müssten (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/392 f.).

  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Die Zielbestimmung im Landesentwicklungsprogramm war Gegenstand von Normenkontrollverfahren sowie einer Popularklage von Seiten betroffener Gemeinden (vgl. BVerwG vom 16.1.2003 NVwZ 2003, 730; BayVerfGH vom 15.7.2002 VerfGH 55, 98).

    Dass im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 Abs. 2 VwGO den Gemeinden eine Antragsbefugnis zuerkannt wurde (vgl. BVerwG vom 16.1.2003 a.a.O. S. 733), beruht auf den Regelungen des § 1 Abs. 4 BauGB , wonach eine Gemeinde ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen hat, und der § 12 ROG , Art. 24 BayLplG , nach denen raumordnungswidrige Planungen untersagt werden können; insoweit ist die Klägerin unmittelbar Adressat des Ziels B X 4.2 LEP.

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Zielfestsetzung (Ziel B X 4.2 LEP) könne innerhalb der Planfeststellung nicht bewirken, dass eine aus anderen Gründen sich aufdrängende Trassenalternative aus der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG auszuscheiden wäre (vgl. BVerwG vom 16.1.2003 a.a.O. S. 732).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Es handelt sich hierbei nur um dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienende Belange; die Klägerin ist nicht dazu berufen, solche Belange zu wahren (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/395; vom 9.2.2005 UPR 2005, 272/274).

    Auf das planerische Optimierungsgebot gemäß § 50 Satz 1 BImSchG kann sie sich ohnehin nicht berufen (vgl. BVerwG vom 9.2.2005 UPR 2005, 272/274).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2002 - 10-VII-00
    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Die Zielbestimmung im Landesentwicklungsprogramm war Gegenstand von Normenkontrollverfahren sowie einer Popularklage von Seiten betroffener Gemeinden (vgl. BVerwG vom 16.1.2003 NVwZ 2003, 730; BayVerfGH vom 15.7.2002 VerfGH 55, 98).

    Deshalb hat auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof der Zielfestlegung der Trasse D. im Landesentwicklungsprogramm eine vor allem appellative Wirkung beigemessen (vgl. BayVerfGH vom 15.7.2002 a.a.O. S. 116).

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Auch die von der Klägerin problematisierten Verkehrsbelastungen im nachgeordneten Straßennetz kann die Klägerin grundsätzlich nur mit Blick auf ein ihr hierdurch evtl. erwachsendes Planungsbedürfnis, auf eine nachhaltige Einschränkung ihrer Planungsmöglichkeiten oder auf ihr Interesse am Schutz der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen geltend machen (vgl. BVerwG vom 1.8.1988 BVerwGE 80, 7/13 ff.; vom 17.3.2005 - 4 A 18.04 - AU S. 7 f.).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Auch die von der Klägerin problematisierten Verkehrsbelastungen im nachgeordneten Straßennetz kann die Klägerin grundsätzlich nur mit Blick auf ein ihr hierdurch evtl. erwachsendes Planungsbedürfnis, auf eine nachhaltige Einschränkung ihrer Planungsmöglichkeiten oder auf ihr Interesse am Schutz der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen geltend machen (vgl. BVerwG vom 1.8.1988 BVerwGE 80, 7/13 ff.; vom 17.3.2005 - 4 A 18.04 - AU S. 7 f.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Im Unterschied zu einem durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffenen privaten Grundstückseigentümer kann sich eine durch das Fachplanungsrecht berührte Gemeinde auch nicht auf die Schutzwirkung der Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG oder Art. 103, 158 BV berufen, weil sie nicht Grundrechtsträgerin, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - nur Teil der öffentlichen Gewalt ist (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/100 ff.; BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O. S. 1161 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
    Weil es sich dabei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion handelt, die der Außenbereich zu erfüllen hat, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 455/02

    Auswirkung des Landesentwicklungsplans auf Gemeinden

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • VGH Bayern, 16.01.2007 - 8 BV 05.1391

    Änderungsplanfeststellung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen (Gemeinde)

    Sie kann vielmehr nur eine Verletzung eigener Rechtspositionen wie insbesondere ihres Selbstverwaltungsrechts rügen (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 NVwZ-RR 2006, 432/433 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass eine eigene, hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 BayVBl 2001, 350; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207; BayVGH vom 19.4.2005 NVwZ-RR 2006, 432/434).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Die Klägerin ist i. ü. in Bezug auf die Anforderungen des Raumordnungsrechts nur eingeschränkt rügeberechtigt (vgl. VGH München, Urt. v. 19.04.2005, 8 A 05.40022, NVwZ-RR 2006, 432).
  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40056

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

    Die Anteile der Antragsteller zu 1 bis 16 am Gesamtstreitwert ergeben sich aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2005, Az. 8 A 02.40045, 8 A 05.40020, 8 A 05.40021 und 8 A 05.40022, wobei sie jeweils mit 50 vom Hundert der dort angesetzten Beträge festgesetzt werden.
  • VG München, 24.04.2009 - M 24 S 08.4163

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr;

    Grundsätzlich stellt der Schutz der Bevölkerung vor (auch luft-)verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen keine gemeindliche Aufgabe dar, die wehrfähige Rechte vermitteln kann (zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 19.4.2005, NVwZ-RR 2006, 432 f.).
  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 22 ZB 06.1794
    Insbesondere gehört es nicht zu ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten, als Sachwalter von Belangen des Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes oder von Erholungsinteressen ihrer Bürger tätig zu werden (vgl. BVerwG vom 9.2.2005, NVwZ 2005, 813; BayVGH vom 19.4.2005, NVwZ-RR 2006, 432).
  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 20 ZB 06.1794
    Insbesondere gehört es nicht zu ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten, als Sachwalter von Belangen des Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes oder von Erholungsinteressen ihrer Bürger tätig zu werden (vgl. BVerwG vom 9.2.2005, NVwZ 2005, 813; BayVGH vom 19.4.2005, NVwZ-RR 2006, 432).
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